Kostenvoranschlag

Erklärung

Hilfsmittelversorgungen sind in der Regel genehmigungspflichtig. Bevor die Versorgung aufgenommen wird, muss daher ein Kostenvoranschlag eingereicht werden. Das erfolgt in elektronischer Form. Sowohl die Anfrage selbst, als auch begleitende Unterlagen werden digital eingereicht.


Vorteile

Die Genehmigungsanfrage und alle begleitenden Unterlagen erreichen den zuständigen Sachbearbeiter in kürzester Zeit. Verzögerungen durch die Postlaufzeit oder nachträgliche Digitalisierung entfallen. Es kann jederzeit nachvollzogen werden, welche Angaben gemacht und welche Unterlagen eingereicht wurden. Der Bearbeitungsstatus ist sichtbar.


Prozessablauf


Kostenvoranschlag

Der Kostenträger legt fest, ob ein Kostenvoranschlag notwendig ist. Das ist in der Abrechnungsposition markiert mit dem KV-Symbol.

KV erforderlich

Nachdem die Abrechnungsposition in den Auftrag eingefügt wurde, muss die Seite aktualisiert werden. Dazu im Browser auf Aktualisieren klicken oder Strg + r drücken.

Wenn der Kostenträger auf eine Genehmigung verzichtet, wird das mit dem durchgestrichenen KV-Symbol dargestellt.

KV nicht erforderlich

Zum Einreichen des Kostenvoranschlags muss das Rezept vorhanden sein und je nach Kostenträger noch weitere Unterlagen, wie z. B. die Bindungserklärung des Versicherten.

Zunächst wird in der Abrechnungsposition der angefragte Genehmigungszeitraum eingetragen.

Übersicht Vorgang Genehmigungszeitraum

Der Genehmigungszeitraum wird immer in vollen Monaten angegeben. Wählen Sie den Ersten des Monats aus, in dem die Versorgung aufgenommen werden soll (1). Anschließend können Sie die Anzahl der Monate eingeben (2). Danach muss die Eingabe gespeichert werden.

Versorgungszeitraum eKV

Dann wird die Genehmigungsanfrage gestartet. Dazu auf der rechten Seite den Button "Aktionen" (3) anklicken und anschließend "eKV" (4) auswählen.

Aktion eKV

Die auswählbaren Dokumente werden angezeigt und die Abfrage muss bestätigt werden.

Aktion_ausführen_eKV

Die Daten werden übermittelt und der Status des eKV erscheint.

Status eingereicht

Nach der Genehmigung oder Ablehnung wird der Status aktualisiert und auch der Versorgungszeitraum und Genehmigungszeitraum werden angepasst.

Status genehmigt

Status abgelehnt

Der Versorgungszeitraum beträgt jetzt einen Monat (5) und als Genehmigungszeitraum ist nun der vom Kostenträger angegebene eingetragen (6).

Bearbeiten Pauschale - Zeiträume

Werden Änderungen in diesem Menü vorgenommen, müssen diese gespeichert werden. Ohne Änderungen kann das Menü mit "Schließen" verlassen werden (7).

Nach der Genehmigung kann Material versendet werden. Dazu kann ein gespeicherter Lieferschein versendet werden oder ein Lieferschein neu erstellt werden.


FAQ

Wie gehe ich vor, wenn die Krankenkasse nach Rücksprache einen zunächst abgelehnten KV doch genehmigt?

Warum bekomme ich einen Preis über 100.00 € als VK-Preis angezeigt?

Wann wird der neue Auftrag für den nächsten Monat erstellt?