Nachträgliche Genehmigung
FAQ Wie gehe ich vor, wenn die Krankenkasse nach Rücksprache einen zunächst abgelehnten KV doch genehmigt?
Neuer Vorgang
Es kann vorkommen, dass ein eKV zunächst abgelehnt wird und erst nach Rücksprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter eine Genehmigung erteilt wird.
In diesem Fall haben Sie zwei Möglichkeiten: Sie verabreden mit den Sachbearbeiter, dass Sie einen neuen eKV einreichen. Dann erstellen Sie einen neuen Vorgang und reichen den eKV wie gewohnt ein. Mehr Infos finden Sie hier.
Sie bekommen die Genehmigung, ohne einen neuen eKV. Auch in diesem Fall erstellen Sie einen neuen Vorgang. Nach dem Eintragen der BHP, verwenden Sie nicht den eKV sondern den KV (2).
Erfassen Sie eine Anmerkung zum KV.
Laden Sie anschließend die Genehmigung hoch und verknüpfen Sie diese mit dem gerade erstellten Auftrag. Mehr Info dazu finden sie hier.
Anschließend können Sie den KV genehmigen (3) und danach wie gewohnt mit der Versorgung fortfahren.